Direktauftrag ohne Risiko

Direktaufträge rechtssicher nutzen – ohne Risiko der „Salamitaktik“

Wolters Kluwer, ein führender Anbieter von Fachinformationen und juristischen Kommentaren, stellt in seinem Beitrag „Alles Wichtige zum Direktauftrag im Vergaberecht“ klar dar: Auch bei kleinen Direktaufträgen muss die Auftragswertschätzung nach § 3 VgV korrekt erfolgen, ansonsten droht Rechtsunsicherheit. (Direktauftrag im Vergaberecht | Wolters Kluwer)

Öffentliche Auftraggeber stehen regelmäßig vor der Frage: Wann darf ich einen Direktauftrag vergeben? Gerade im Alltag ist die Versuchung groß, Bedarfe aufzuteilen, um unter den Schwellenwerten zu bleiben. Doch genau das – die sogenannte Salamitaktik – ist nach § 3 VgV unzulässig.

Warum die „Salamitaktik“ problematisch ist

Die Vergabeverordnung schreibt klar vor: Bei der Schätzung des Auftragswerts ist immer der Gesamtwert der Leistung zu berücksichtigen. Ein künstliches Zerschneiden von Bedarfen, um Direktaufträge zu rechtfertigen, ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten nur, wenn es objektive organisatorische Gründe gibt.

Bündelung statt Zersplitterung

Ähnliche Bedarfe – zum Beispiel Büromaterial, IT-Zubehör oder persönliche Schutzausrüstung – müssen als Warengruppen zusammengefasst werden. Entscheidend ist also nicht die einzelne Bestellung, sondern der Jahresbedarf in der jeweiligen Warengruppe. Wird der Gesamtwert überschritten, ist ein formales Vergabeverfahren erforderlich.

Die Praxis-Herausforderung

Viele Verwaltungen haben Schwierigkeiten, den Überblick über Bedarfe und Budgets zu behalten. Gerade bei dezentralen Bestellungen entsteht schnell der Eindruck, es handle sich nur um kleine Einzelaufträge. Tatsächlich summieren sich diese aber über das Jahr zu relevanten Beträgen. Das Risiko: Nachprüfungsverfahren oder Beanstandungen durch Rechnungsprüfungsämter.

Wie veenion unterstützt

Mit veenion behalten öffentliche Auftraggeber ihre Warengruppen im Blick:

  • Direktaufträge rechtssicher nutzen: Bedarfe unterhalb der Schwelle können schnell und einfach ausgelöst werden.
  • Revisionssicherheit: Alle Auftragswerte werden automatisch dokumentiert, sodass Prüfer jederzeit klare Nachweise erhalten.
  • Rahmenvertragsbeschaffung: Durch zentrale, geprüfte ausgeschriebene Kataloge werden Bedarfe direkt im Rahmen vereinbarter Budgets gedeckt – ohne Umgehungsrisiken.
  • Beschaffungskanäle: Kombination von Rahmenverträgen, Direktaufträgen und Marktplatzbestellungen: veenion bietet eine integrierte Lösung, die die Flexibilität von Marktplätzen mit der Sicherheit bestehender Rahmenverträge verbindet. So können Auftraggeber jederzeit den wirtschaftlichsten und rechtssichersten Beschaffungsweg wählen.

Fazit

Die aktuelle Kommentierung bei Wolters Kluwer bestätigt: Salamitaktik ist keine Lösung. Mit der richtigen digitalen Unterstützung können öffentliche Auftraggeber jedoch Direktaufträge rechtssicher nutzen, Rahmenverträge optimal einbinden und gleichzeitig von der Effizienz der Katalog- und Marktplatzbeschaffung profitieren.

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