Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe öffentlicher Aufträge: Effizienter durch neue Schwellenwerte und Digitalisierung

Mit dem Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) setzt die Bundesregierung eine umfassende Reform des Vergaberechts um. Das Gesetz wurde am 30. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in Teilen am 1. Januar 2025 sowie am 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen, digitale Verfahren zu fördern und Nachhaltigkeitskriterien stärker zu integrieren. Ein zentraler Aspekt ist die Anhebung der Schwellenwerte für Direktvergaben.

Neue Schwellenwerte ab 2025

  • Liefer- und Dienstleistungen: bis zu 100.000 € netto
  • Bauleistungen: bis zu 250.000 € netto
  • Innovative Leistungen: bis zu 100.000 € netto
  • Online-Marktplätze: bis zu 50.000 € netto

Erleichterungen im Verfahren

  • Eigenerklärungen statt umfangreicher Nachweise (nur vom Bestbietenden nötig)
  • Soziale und ökologische Kriterien als neue Soll-Vorgaben
  • Digitalisierung: Verfahren künftig vorrangig elektronisch und in Textform

Auswirkungen für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen

Für Auftraggeber:

  • Höhere Flexibilität
  • Mehr Handlungsspielraum bei der Wahl geeigneter Beschaffungswege
  • Einfachere Abwicklung durch nutzerfreundliche E-Procurement-Lösungen wie die Plattform von veenion

Für Unternehmen:

  • Leichterer Zugang zu öffentlichen Aufträgen, besonders für KMU und Startups
  • Reduzierter Aufwand bei Angebot und Kommunikation
  • Höhere Chancen bei der Direktvergabe

Kritik und offene Punkte

  • Auch bei Direktvergaben gelten weiterhin die Vorgaben des Wettbewerbsrechts und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Dazu zählen unter anderem die Pflicht zur Dokumentation, die Beachtung der Produktneutralität sowie die Bündelung gleichartiger Bedarfe in Form von Rahmenverträgen, sofern wirtschaftlich sinnvoll.
  • Die vorgesehene Berücksichtigung von nur einem sozialen oder ökologischen Kriterium wird von verschiedenen Interessensgruppen kritisch gesehen. Sie fordern, dass soziale und ökologische Aspekte gleichermaßen verpflichtend in allen Phasen des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden.
  • Die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtsvorgaben sollte nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich verbindlich geregelt und wirksam kontrolliert werden.
  • Die EU-Richtlinie 2014/24/EU verlangt explizit die Berücksichtigung dieser Standards im gesamten Vergabeprozess. Ihre vollständige Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus.

Wie veenion Vergabestellen unterstützt

veenion bietet mit seiner modularen E-Procurement-Plattform eine praxiserprobte Lösung, um die neuen rechtlichen Spielräume optimal auszuschöpfen – ohne dabei die Compliance-Anforderungen aus dem Blick zu verlieren. Die Plattform unterstützt bei der Dokumentation von Direktvergaben, ermöglicht eine produktneutrale Bedarfserfassung, erleichtert die Bündelung über Warengruppen hinweg und integriert Nachhaltigkeitskriterien in standardisierte Workflows. Durch vorkonfigurierte Prozesse gemäß UVgO und GWB wird Rechtssicherheit gewährleistet – selbst bei dezentralen Bestellungen oder Schnellbedarfen.

Fazit

Die Reform bringt die öffentliche Beschaffung ins digitale Zeitalter. Für Anbieter wie veenion bietet sie die ideale Grundlage, moderne E-Procurement-Lösungen zur Unterstützung effizienter, rechtskonformer Vergabeprozesse bereitzustellen.

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